Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Aufgrund der hande1srechtlichen Bestimmungen ist in Deutschland bereits seit 1897 jeder Kaufmann verpflichtet, Blicher zu ftihren und die Lage seines Verm6gens nach den Grund satzen ordnungsmaEiger Buchftihrung (GoB) ersichtlich zu machen. Er muB auBerdem ge mill § 242 Abs. 1 des Hande1sgesetzbuches (HGB) flir den SchluB eines jeden Geschafts jahres ein Inventar und eine Bilanz aufste11en. Das HGB hat jedoch ...