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Betriebswirtschaftliche Steuerlehre
Aufgrund der hande1srechtlichen Bestimmungen ist in Deutschland bereits seit 1897 jeder Kaufmann verpflichtet, Blicher zu ftihren und die Lage seines Verm6gens nach den Grund­ satzen ordnungsmaEiger Buchftihrung (GoB) ersichtlich zu machen. Er muB auBerdem ge­ mill § 242 Abs. 1 des Hande1sgesetzbuches (HGB) flir den SchluB eines jeden Geschafts­ jahres ein Inventar und eine Bilanz aufste11en. Das HGB hat jedoch ...

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